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(>Kommt eine Ersatzhaftung der Großeltern in Betracht? / >Selbstbehalt?) 1. Welchen Unterhalt schulden verheiratete Großeltern einander? Die Grundsätze von § 1360 BGB (dazu) und § 1360a BGB (dazu) gelten wie unter Eheleuten üblich. 2. Wie haften sie gegenüber Enkeln? a. Wenn es sich um gemeinsame Enkel handelt: (a) Besteht Prägung? Zu berücksichtigen ist, dass grds. beide Großeltern als ersatzweise haftende Unterhaltsschuldner in Betracht kommen (dazu), so dass die latente Unterhaltslast gegenüber Enkeln prägend sein kann; daher müssen sie sich auf ihre Ersatzhaftung einrichten (dazu), wenn mit dem Ausfall des Hauptschuldners zu rechnen ist, BGH DRsp 2005/19355 = FamRZ 2006,26 (29) = NJW 2006,142. (b) Wie hoch ist der abziehbare Bedarf? Für den nicht vom Enkel in Anspruch genommenen anderen Großelternteil ist nur ein Mindestbedarf anzusetzen, der dem angemessenen Bedarf des Gatten (dazu) gegenüber den Eltern des anderen Gatten entspricht und auf den eigenes [...]
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