- Selbstbehalte/ Eigenbedarf
- Differenzierung je nach Erwerbstätigkeit?
- Notwendiger Eigenbedarf (kleiner Selbstbehalt)
- Notwendiger Eigenbedarf (bis 31.12.2007)
- Angemessener Eigenbedarf (großer Selbstbehalt)
- Angemessener Eigenbedarf
- Billiger/ eheangemessener Eigenunterhalt
- Billiger/ eheangemessener Eigenunterhalt (bis 31.12.2007)
- Welcher Selbstbehalt steht S gegenüber wem zu?
- Erhöhung des Regel-Selbstbehalts wegen hoher Wohnkosten?
- Wohnkostenanteile im Selbstbehalt (bis 31.12.2007)
- Selbstbehalt bei Behinderung pp.
- Selbstbehalt gegenüber den Eltern von S
- Selbstbehalt gegenüber den Eltern von S)
- Ermäßigung des Regel-Selbstbehalts bei kostengünstigem Wohnen?
- (Geldwerter) Bedarf des (neuen) Ehegatten von S
- Auf welchen Unterhalt haften Großeltern?
- Bedarf des (neuen) Ehegatten von S (Pauschalsätze bis 31.12.2007)
Altes Recht (-->Aktuelle Selbstbehaltssätze) - Ab dem 1.1.2014: Grds. unverändert wie früher. Nach den Leitlinien Schleswig 1/14 (dazu) Nr.21.5 tritt aber bei Zusammenleben von S mit einem leistungsfähigen Partner faktisch eine Absenkung auf 900 € ein. - Ab dem 1.1.2013 (DT): (a) Grundsatz: 800 €. (b) Bei Erwerbstätigkeit (dazu): 1.000 €. - Ab dem 1.1.2011, Leitlinien (dazu) 1/11 (21.2), Düsseldorfer Tabelle: (a) Grundsatz: str.: a) h.M.: 770 €. b) Frankfurt: 800 €. (b) Bei Erwerbstätigkeit (dazu): unstr. 950 €. Die Differenzierung nach Erwerbstätigkeit ist richtig, BGH DRsp 2008/3877 = FamRZ 2008,594 = NJW 2008,1373. - Ab dem 1.1.2010: Keine Änderung gegenüber 2009. - Ab dem 1.1.2009, Leitlinien (dazu) 1/09 (21.2): (a) Grundsatz: 770 €. (b) Bei Erwerbstätigkeit (dazu): 900 €. Die Differenzierung nach Erwerbstätigkeit ist richtig, BGH FamRZ 2008,594 = NJW 2008,1373. - Ab dem 1.1.2008: Die Besonderheiten der neuen Bundesländer [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login