Altes Recht (dazu)
(>Ist das Anrecht im VA erheblich? / >Wie wäre es auszugleichen? / >Dynamisierung?)
Welcher Zeitrahmen gilt für den Versorgungsausgleich?
(>Neuverfahren ab 1.9.2009)
-Sind Änderungen nach dem Ende der Ehezeit einzubeziehen?
Wie ist der Ehezeitanteil zu bewerten? (>Mit Dynamisierung?)
(>Neuverfahren ab 1.9.2009)
-Gesetzliche Rentenversicherung (Träger: §§ 125 ff SGB VI)
(>Besonderheiten bei Ost-Anrechten)
-Betriebsrenten:
-Öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungen:
-Besonderheiten bei der Bewertung
-VAP
-Lebensversicherungen (grds. auch Riester-Rente, Bergschneider FamRZ 2003,1611, OLG
Brandenburg DRsp 2004/17778 = FamRZ 2005,38)
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