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Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->Bewertungsmethoden / -->Wie auszugleichen? / -->Öffentlich-rechtliche Fälle) 2. Betriebszugehörigkeit / 3. Ist das Anrecht zu dynamisieren? 1. Liegt eine hier relevante "Betriebliche Altersversorgung" vor? a. Gesetzeslage: "Bei Leistungen, Anwartschaften oder Aussichten [dazu] auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung .." (§ 1587a II Nr.3 BGB). b. Wann ist eine solche Versorgung gegeben? (a) Kommt es auf das Arbeitsverhältnis an? Entscheidend ist allein, dass eine Versorgung aus Anlass der Tätigkeit für ein Unternehmen versprochen ist; ein Arbeitnehmerstatus ist nicht erforderlich (wegen § 17 BetrAVG), BGH FamRZ 1997,285 = NJW 1997,863. Auch für Steuerberater oder Rechtsanwälte kann eine Betriebsrente bindend zugesagt sein, BGH DRsp 2006/23011 = NJW 2006,3638. Die Rechtsgrundlage der Auszahlung ist egal, OLG Köln DRsp 2002/11378 = FamRZ 2002,1496. Daher sind auch die öffentlich-rechtlichen [...]
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