Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->Ehezeitanteil? / -->Ist der Ehezeitanteil sodann zu dynamisieren?) 2. Berechnung bei Gesamtversorgung 1. Grundberechnung bei Betriebsrenten ("pro rata temporis", vgl. § 1587a II Nr.3 S.1 a) oder b) BGB): a. Ist dieser Rechenweg so anwendbar? Die Ermittlung pro rata temporis gilt auch dann, wenn die Berechnung der Betriebsrente nicht nach Anrechnungszeiten erfolgt, BGH FamRZ 1997,285 = NJW 1997,863. Beruht die Anwartschaft auf mehreren zeitlich aufeinander folgenden Versorgungsregelungen, kann es zu unterschiedlichen Zeit-Zeit-Verhältnissen für Teilbeträge der Versorgung kommen, OLG Köln FamRZ 1999,1430 = DRsp 2000/1432, so dass der Rechenweg ggf. nach Zeitabschnitten getrennt zu durchlaufen ist. Bei einer rein beitragsorientierten Versorgung ist ggf. abweichend zu rechnen, OLG Nürnberg DRsp 2004/11532 = FamRZ 2005,112, OLG Köln DRsp 2007/117. b. Wie wird gerechnet? Nach der Formel: Erwartete Versorgung (bei Eintritt in [...]