Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->Ehezeitanteil? / -->Ist der Ehezeitanteil sodann zu dynamisieren?) 2. Berechnung bei Gesamtversorgung 1. Grundberechnung bei Betriebsrenten ("pro rata temporis", vgl. § 1587a II Nr.3 S.1 a) oder b) BGB): a. Ist dieser Rechenweg so anwendbar? Die Ermittlung pro rata temporis gilt auch dann, wenn die Berechnung der Betriebsrente nicht nach Anrechnungszeiten erfolgt, BGH FamRZ 1997,285 = NJW 1997,863. Beruht die Anwartschaft auf mehreren zeitlich aufeinander folgenden Versorgungsregelungen, kann es zu unterschiedlichen Zeit-Zeit-Verhältnissen für Teilbeträge der Versorgung kommen, OLG Köln FamRZ 1999,1430 = DRsp 2000/1432, so dass der Rechenweg ggf. nach Zeitabschnitten getrennt zu durchlaufen ist. Bei einer rein beitragsorientierten Versorgung ist ggf. abweichend zu rechnen, OLG Nürnberg DRsp 2004/11532 = FamRZ 2005,112, OLG Köln DRsp 2007/117. b. Wie wird gerechnet? Nach der Formel: Erwartete Versorgung (bei Eintritt in [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen