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Bewertung beamten-/ soldatenrechtlicher Versorgungen:  

(VA/64)
Autor: Brückel

Grds. altes Recht (dazu)  (>Neues Recht)

(>Wie wären sie auszugleichen?)

Was ist stets zu prüfen?

-Besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch?  

-Berechnung nach der gesetzlichen Regelung (>Neuverfahren ab 1.9.2009)

(>Abschmelzung)

(>Konkurrenz mit anderen Versorgungen = Ruhensvorschriften)  

-Umrechnung?

Sonderfälle:

-Wahlbeamte  

-Zeitsoldat/ Beamter auf Probe/Widerruf  

-Entlassener Beamter

-Bei besonderer Altersgrenze  

-Wenn der Beamte bereits im Ruhestand ist:

-Regulärer

-Vorzeitiger  

Wer ist Versorgungsträger?

-Bei Landesbeamten: Landesämter für Besoldung und Versorgung.

-Bei Bundesbeamten: Oberfinanzdirektionen.

-Bei Soldaten: Wehrbereichsverwaltungen.

-Post: >Dazu

-Bahn: >Dazu