Bewertung beamten-/ soldatenrechtlicher Versorgungen:
(VA/64)
Autor: Brückel
Grds. altes Recht (dazu) (>Neues Recht)
(>Wie wären sie auszugleichen?)
Was ist stets zu prüfen?
-Besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch?
-Berechnung nach der gesetzlichen Regelung (>Neuverfahren ab 1.9.2009)
(>Abschmelzung)
(>Konkurrenz mit anderen Versorgungen = Ruhensvorschriften)
Sonderfälle:
-Zeitsoldat/ Beamter auf Probe/Widerruf
-Wenn der Beamte bereits im Ruhestand ist:
Wer ist Versorgungsträger?
-Bei Landesbeamten: Landesämter für Besoldung und Versorgung.
-Bei Bundesbeamten: Oberfinanzdirektionen.
-Bei Soldaten: Wehrbereichsverwaltungen.
-Post: >Dazu
-Bahn: >Dazu
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