- Bewertung beamten-/ soldatenrechtlicher Versorgungen
- Bewertung bei gesetzlicher Rentenversicherung (GRV)
- Ist der Ehezeitanteil bei Beamten-Versorgung umzurechnen?
- Öffentlichrechtliche Versorgung: Ist § 1587a II Nr.1 BGB / § 44 VersAusglG anwendbar?
- Beamtenrechtliche Versorgung: Gesetzliche Berechnungs-Grundlagen
- Ruhensvorschriften (§ 44 VersAusglG / 1587a VI BGB)
- Ehezeitanteil bei Wahlbeamten
- Ist bei Beamten eine Besondere Altersgrenze erheblich?
- Beamte im regulären Ruhestand
- Beamte im vorzeitigen Ruhestand
(>Bei Vor-Ruhestand) 1. Grundsatz: Eine jeweils geltende besondere Altersgrenze geht für den Ansatz der "Gesamtzeit" vor, BGH DRsp 1995/2476 = FamRZ 1995,414. Diese Grenze ist dann Ausgangspunkt der pro-rata-temporis-Berechnung. 2. Berechnung: a. Ab 1.9.2009: Die Gesamtzeit ergibt sich aus § 40 II VersAusglG (dazu). b. Früher: Die Gesamtzeit ergab sich aus § 1587a II Nr.1 S.2 BGB (dazu) . [...]
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