Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->Bei regulärem Ruhestand) 2. Bewertung des Ehezeitanteils / 3. Kontrollrechnung! 1. Welche Versorgung ist bei vorzeitigem Ruhestand zugrunde zu legen? a. Bedeutung: Der vorzeitige Ruhestand hat Kürzungen zur Folge (§ 14 BeamtVG). b. Wenn der vorzeitige Ruhestand vor Ehezeitende eintritt (dazu): (a) Kommt es auf die Gründe an? Ob die Pensionierung auf eigenen Antrag erfolgt ist, spielt keine Rolle, ebenso wenig ob die Dienstunfähigkeit sukzessiv oder durch einen Dienstunfall entstanden ist, nur unfallbedingte Erhöhungen (dazu) wären dann auszuscheiden, BGH FamRZ 1996,215. (b) Ist der Abschlag zu berücksichtigen? str.: a) Nein: Der Abschlag wegen eines freiwillig vorgezogenen Ruhestands ist nicht zu berücksichtigen, sondern von der fiktiven ungekürzten Anwartschaft auszugehen, OLG Stuttgart FamRZ 1999,863 = DRsp 1999/9826. b) Ja: Die tatsächlich bezogene Rente gilt, OLG Celle FamRZ 2004,632 = DRsp 2004/14895 LS, OLG Celle DRsp [...]