Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Dynamisierung? / >Ausgleich / >Konkurrenzen von Anrechten) 2. Anrechte aus Höherversicherung / 3. Aus flexiblen Regelungen 1. Welche Faktoren bestimmen die Bewertung? a. Gesetzeslage: "Der Versorgungsträger berechnet den Ehezeitanteil des Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, insbesondere also in Form von Entgeltpunkten .." (§ 5 I VersAusglG >dazu). Im Einzelnen gilt § 43 VersAusglG (dazu). b. Entgeltpunkte: (a) Grundsatz: Die auszugleichende Versorgung bestimmt sich nach den Entgeltpunkten, die in der "Ehezeit" (dazu) für eine Vollrente wegen Alters erworben wurden. (b) Was ist das? 1 "Entgeltpunkt" (= 1/100 alte "Werteinheiten") = der Wert der Rentenanwartschaft, die ein Versicherter mit durchschnittlichem Brutto-Einkommen im konkreten Jahr erworben hätte (§ 69 II SGB VI). (c) Was bedeuten die Entgeltpunkte für die Rente? (ca) Grundsätze: Die konkrete Monatsrente [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen