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1. Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung: Nach § 43 VersAusglG zu bewerten (dazu) und intern auszugleichen (dazu). 2. Beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften: a. Bei welchem Träger? (a) Gelbe Post: Bei der Deutsche Post AG (Postf.109101, 50482 Köln), vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1998,867. (b) Fernmelder: Bei der Deutsche Telekom AG, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1998,867, OLG Stuttgart DRsp 2013/17844. b. Wie zu behandeln? Nach § 44 VersAusglG zu bewerten (dazu) und grds. extern auszugleichen (dazu), OLG Stuttgart DRsp 2013/17844. Telekom-Pensionsfonds: >Dazu. 3. Zusatzversorgung: a. Bei welchem Träger? (a) Ab 1.5.1997: Die Zusatzversorgung ist aufgespalten in eine öffentlich-rechtliche Versicherungsrente bei der VAP und eine privatrechtliche Betriebsrente beim Deutsche Post Betriebsrenten-Service e.V.; Auskunft erteilt für beides ab dem 1.1.2002 der RentenService der Deutschen Post AG, Postf.300299, 70442 Stuttgart. Beide Anrechte können nebeneinander [...]
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