An sich altes Recht (dazu) (>Neues Recht; die Probleme mit der Startgutschrift bestehen aber grds. weiterhin!) (>Grundsätze / >Bewertung von Gesamtversorgungen / >Dynamisierung?) 2. Zu einzelnen Bestimmungen der VBL-Satzung / >Startgutschrift-Problem 1. Bewertung je nach der Art des Anrechts: a. Wenn die Partei bereits Versorgungsrente wegen Alters bezieht: (a) Rechtslage ab 1.1.2002: (aa) Grundsätze: Die Zusatzversorgungen sind ab diesem Zeitpunkt eigenständige Betriebsrenten (mit einem Punktemodell wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung) und nicht mehr Gesamtversorgungen (dazu), BGH DRsp 2007/9308 = FamRZ 2007,1084, Wick FamRZ 2008,1226. Versorgungspunkte können erst ab dem 1.1.2002 erworben werden, BGH DRsp 2007/11507 = FamRZ 2007,1238. Zumindest die bezogene Versorgungsrente ist dynamisch (dazu). (ab) Umstellungsfragen: (aba) Grundsätze: Anwartschaften, die bis zum 31.12.2001 erworben wurden, werden nach der Satzung in Versorgungspunkte für eine [...]