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(Ausland / Hauptmenü ) (>Unterhalt) 1. Grundlagen: a. IPR: Wenn beide Ehegatten Ungarn sind oder einer noch Ungar ist, nimmt das ungarische IPRG die Verweisung an (§ 40 I bzw. II der Gesetzesverordnung Nr.13/1979). Eine Rück- oder Weiterverweisung (dazu) ist praktisch ausgeschlossen. b. Scheidungsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr.IV/1986 über die Ehe, die Familie und die Vormundschaft (EFVG = FamG), zuletzt geändert 2004. Änderungen sind für 2009 geplant, Ebert FamRBint 2007,72. 2. Scheidung: a. Besonderheit bei Kindern: "Bei der Scheidung der Ehe muss das Interesse des gemeinsamen minderjährigen Kindes berücksichtigt werden" (§ 18 I 2 FamG). b. Scheidungsvoraussetzungen: (a) Grundvoraussetzung: (aa) Gesetzeslage: "Das Gericht scheidet auf Antrag eines der Ehegatten bzw. auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten die Ehe, wenn das eheliche Leben zwischen ihnen völlig und unwiederherstellbar zerrüttet ist" (§ 18 I 1 FamG). (ab) Bedeutung: [...]
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