Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
str.: a) Das ist derzeit nicht zu ermitteln, Schwarz IPRax 2002,248. b) Altes Kosovo-Recht gilt: Bis auf weiteres gilt wieder das EFG von 1984, Jessel-Holst FamRZ 2004,850. Zunächst ist eine Rückverweisung nach Art.35 II IPRG zu prüfen, verneinendenfalls Art.69 des Gesetzes Nr.2004/32 der Republik Kosovo (einjährige Trennung), OLG Hamm DRsp 2013/19373. Eine einverständliche Scheidung setzt eine schriftliche Vereinbarung über Kindesunterhalt, Sorge und Umgang voraus (Art.70 II), OLG Hamm DRsp 2013/19373. Eines Versöhnungsversuchs (Art.76) bedarf es nicht, wenn beide Ehegatten nicht im Kosovo leben, OLG Hamm DRsp 2013/19373. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen