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(Ausland / Hauptmenü ) (>Unterhalt) (Lebenspartnerschaft: vgl. Jänterä-Jareborg FamRZ 2010,1505) 1. Grundsatz: Im Eherecht gilt eine versteckte Rückverweisung (dazu) auf deutsches Recht (als lex fori), wenn die deutschen Gerichte international zuständig sind, vgl. Rahm/ Künkel VIII R.80. 2. Hilfsweise: Schwedisches Scheidungsrecht: a. Rechtsgrundlage: Kapitel 5 des Ehegesetzes vom 14.5.1987 (Äktenkapsbalken = ÄktB). b. Scheidung mit Bedenkzeit: (a) Wann erforderlich? (aa) Bei einvernehmlicher Scheidung: "Wenn beide Ehegatten dies verlangen oder wenn ein Ehegatte dauerhaft mit einem eigenen Kind unter 16 Jahren zusammenlebt, das unter der Personensorge dieses Ehegatten steht" (Kap.5 § 1 S.2 ÄktB). (ab) Bei einseitiger Scheidung: Das Recht auf Scheidung besteht nur nach einer Bedenkzeit (Kap.5 § 2 ÄktB), sofern nicht ein Ausnahmefall vorliegt (s.u.3.). (b) Beginn der Bedenkzeit: ".. wenn die Ehegatten gemeinsam die Scheidung beantragen" oder wenn der [...]
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