- Eheähnliches Verhältnis (§ 1579 Nr. 2 und 8 BGB)
- Eheangemessener Selbstbehalt
- Ehebedingte Nachteile
- Ehedauer (§ 1579 Nr. 1 BGB)
- Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Eheliche Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB)
- Eheliches Fehlverhalten (§ 1579 Nr. 7 BGB)
- Eigenheim
- Eigenheimzulage
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eingliederungshilfen
- Einkommen
- Einkommensermittlung bei abhängig Beschäftigten
- Einkommensermittlung bei Selbständigen
- Einkommensverschlechterung
- Einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG
- Einstweilige Anordnungen zur Unterhaltssicherung bei Vaterschaftsfeststellung
- Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO)
- Einstweiliger Rechtsschutz in Unterhaltssachen
- Elementarunterhalt
- Elterngeld
- Elternunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Empfangsbekenntnis (§ 175 ZPO)
- Enkelunterhalt (§§ 1601, 1607 BGB)
- Entlassungsgeld
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
- Erfindervergütung
- Erledigungserklärung, Kostenentscheidung nach
- Erschwerniszulagen
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsobliegenheit (EWO)
- Erwerbstätigenbonus
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Existenzminimum
Einkommensermittlung bei abhängig Beschäftigten
Das durchschnittliche bereinigte monatliche Nettoeinkommen wird beim abhängig Beschäftigten in drei Schritten ermittelt: 1. Schritt Es wird jeder Monat einzeln um die gesetzlichen Abzüge bereinigt, also um die Steuern und die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Dazu entnimmt man der Gehaltsbescheinigung zum einen das steuerliche Bruttoentgelt und zum anderen die genannten Abzüge. Man kann an dieser Stelle schon andere Zwangsabgaben wie z.B. Pflichtbeiträge zu Witwen- und Waisenkassen bei Polizeibeamten berücksichtigen. Das Kindergeld gehört nicht zum steuerlichen Bruttoentgelt. Es ist bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt zu lassen (BGH FamRZ 1997, 806, 807; a.A. OLG München FamRZ 1999, 511, 512). Nach § 1612b BGB wird das Kindergeld wie Einkommen des Kindes behandelt und ist bei minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt, zur Hälfte und in allen anderen Fällen in voller Höhe auf den Barbedarf des [...]
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