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Bei der Eigenheimzulage handelte es sich um eine steuerliche Förderung zur Schaffung von privatem Wohnraum. Voraussetzung war und ist daher, dass eine Steuerpflicht nach dem Einkommensteuergesetz bestand bzw. besteht. Gesetzlich geregelt war sie im Eigenheimzulagengesetz, das mit Wirkung zum 01.01.2006 für die Zukunft ersatzlos aufgehoben wurde bei einer Förderungshöchstdauer von acht Jahren. Aktuell gibt es die Eigenheimzulage nicht mehr, stattdessen erfolgte und erfolgt die Förderung über das sogenannte Baukindergeld. Siehe wegen der Einzelheiten Stichwort [...]
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