- Eheähnliches Verhältnis (§ 1579 Nr. 2 und 8 BGB)
- Eheangemessener Selbstbehalt
- Ehebedingte Nachteile
- Ehedauer (§ 1579 Nr. 1 BGB)
- Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Eheliche Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB)
- Eheliches Fehlverhalten (§ 1579 Nr. 7 BGB)
- Eigenheim
- Eigenheimzulage
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eingliederungshilfen
- Einkommen
- Einkommensermittlung bei abhängig Beschäftigten
- Einkommensermittlung bei Selbständigen
- Einkommensverschlechterung
- Einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG
- Einstweilige Anordnungen zur Unterhaltssicherung bei Vaterschaftsfeststellung
- Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO)
- Einstweiliger Rechtsschutz in Unterhaltssachen
- Elementarunterhalt
- Elterngeld
- Elternunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)
- Empfangsbekenntnis (§ 175 ZPO)
- Enkelunterhalt (§§ 1601, 1607 BGB)
- Entlassungsgeld
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
- Erfindervergütung
- Erledigungserklärung, Kostenentscheidung nach
- Erschwerniszulagen
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsobliegenheit (EWO)
- Erwerbstätigenbonus
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Existenzminimum
Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO setzt zumindest die Rechtshängigkeit oder Anhängigkeit der Klage bzw. unter der Geltung des FamFG die Anhängigkeit eines Abänderungsantrags oder eines Vollstreckungsgegenantrags voraus. Der Antrag kann unter der Geltung des FamFG bereits mit Einreichung des Hauptsacheantrags gestellt werden (zur bisherigen Rechtslage, die abweichend war, vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 839, 840; OLG Frankfurt, MDR 1999, 828; OLG Hamburg, NJW-RR 1990, 394; OLG Hamburg, FamRZ 1984, 922, 923; KG, FamRZ 1988, 313; OLG Köln, FamRZ 1987, 963, 964). Gemäß § 242 FamFG reicht auch ein Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für einen Abänderungsantrag aus. Eine positive Entscheidung über den Einstellungsantrag setzt voraus, dass der Antragsteller im Hauptverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit obsiegen wird. Es kommt nach herrschender Meinung darauf an, ob eine Gesamtabwägung aller Gesichtspunkte für den [...]
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