Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Im Mangelfall geht es für beide Seiten um jeden einzelnen Euro. Häufig ist auf Seiten der Unterhaltsberechtigten ein Sozialhilfeträger beteiligt. Umso wichtiger ist es hier, die Berechnungsgrundlagen offenzulegen, um bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse den Unterhalt unkompliziert anpassen zu können und sich auch nicht dem Vorwurf auszusetzen, es handele sich um eine Vereinbarung zu Lasten eines Sozialleistungsträgers. Aus der anliegenden Berechnung ergäbe sich rechnerisch ein Ehegattenunterhaltsbetrag i.H.v. 800 €. Wegen des vorrangig geschuldeten Kindesunterhalts i.H.v. 199 € wurde der rechnerische Anspruch der Ehefrau zur Wahrung des Selbstbehalts des Ehemannes i.H.v. 890 € auf 710 € gekürzt. Dem liegt ein Einkommen des Ehemannes aus Renten i.H.v. 1.800 € zugrunde. Der Ehemann verpflichtet sich, Erhöhungen seines Einkommens unverzüglich mitzuteilen und den Zahlbetrag an die Ehefrau auf bis zu 800 € zu erhöhen, soweit sein [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen