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Im Einzelfall kann die Beurteilung schwierig sein, ob nach dem feststehenden Sachverhalt der Anscheinsbeweis als geführt betrachtet werden kann oder nicht. Deswegen hier eine Zusammenstellung der Erfahrungssätze, die bisher in der höchstrichterlichen bzw. obergerichtlichen Rechtsprechung bewertet worden sind. Typische Geschehensabläufe und Verletzungen: Der Verletzte wurde aus dem Fahrzeug herausgeschleudert. (BGH, Urt. v. 01.04.1980 – VI ZR 40/79, NJW 1980, 2125; LG Frankfurt, Urt. v. 30.12.2014 – 2-19 O 135/03, NZV 2005, 524) Frontalanstöße mit voller oder nahezu voller Überdeckung (im Uhrzeigersinn zwischen 11 und 1 Uhr). (KG, Urt. v. 05.06.1980 – 12 U 741/80, VersR 1981, 64; OLG Bamberg, Urt. v. 26.03.1985 – 5 U 200/84, VersR 1985, 786) Unterschiedliche Verletzungen beim angeschnallten Fahrer und nicht angeschnallten Beifahrer (BGH, Urt. v. 01.04.1980 – VI ZR 40/79, NJW 1980, 2125) Atypische Geschehensabläufe und Verletzungen: Die Aufprallgeschwindigkeit liegt [...]
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