Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Es gibt kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist. Den Fahrer eines Motorrads oder Leichtkraftrads trifft unter Berücksichtigung der derzeitigen Verkehrsauffassung kein Mitverschulden, wenn er keine Schutzkleidung trägt (OLG Nürnberg, Beschl. v. 09.04.2013 – 3 U 1897/12, DAR 2013, 332; LG Heidelberg, Urt. v. 13.03.2014 – 2 O 203/13, VersR 2015, 907). Den Fahrer eines Leichtkraftrads trifft ebenso keine generelle, ein Mitverschulden begründende Obliegenheit, innerhalb geschlossener Ortschaften Motorradstiefel zu tragen (OLG München, Urt. v. 19.05.2017 – 10 U 4256/16, SVR 2017, 423). Kann ein entsprechendes Verkehrsbewusstsein den tatsächlichen Umständen und Gewohnheiten der betroffenen Verkehrsteilnehmer nicht entnommen werden (hier: Fahrer einer Harley-Davidson), ist ein Mitverschulden des geschädigten Motorradfahrers nicht feststellbar (LG Frankfurt, Urt. v. 07.06.2018 – 2-01 S [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen