- Mitverschulden bei der Entstehung des Schadens
- Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
- Mitverschulden bei Nichtverwendung des Schutzhelms
- Mitverschulden bei Nichttragen von Motorradschutzkleidung
- Mitverschulden bei Alkoholgenuss
- Mitverschulden von Kindern
- Mitverschulden bei Ansprüchen mittelbar Geschädigter
- Schadensminderungspflicht beim Schadensumfang
- Schadensminderungspflicht beim Fahrzeugschaden
- Schadensminderungspflicht bei Mietwagenkosten
- Schadensminderungspflicht bei einer Finanzierung
- Schadensminderungspflicht bei Heilbehandlungen
- Schadensminderungspflicht beim Erwerbsschaden
- Insbesondere hinsichtlich Mitwirkung durch Reparaturwerkstatt und Sachverständigen
Für die Fälle der Verschuldenshaftung ist durch § 846 BGB ausdrücklich geregelt, dass im Fall der Tötung einer Person auf die nach §§ 844 und 845 BGB begründeten Ersatzansprüche der Hinterbliebenen ein Mitverschulden des Getöteten gem. § 254 BGB anzurechnen ist. Für die im StVG nach §§ 10, 11 und 13 begründeten gleichartigen Ansprüche ist ein Mitverschulden über §§ 9, 7, 8 StVG zu [...]
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