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Noch schwieriger wird die Beweislage, wenn nur einer der Unfallbeteiligten den Zusammenstoß bewusst herbeigeführt hat, der andere jedoch „ahnungsloses Opfer“ ist (KG, Beschl. v. 27.07.2009 – 12 U 200/08, NZV 2010, 202). Bei einem provozierten Unfall werden bewusst bestimmte Verkehrssituationen, wie z.B. Rechts-vor-links-Regelung, Spurwechsel im Kreisverkehr oder Ausscheren aus einer Parklücke, zur Herbeiführung einer Kollision mit scheinbar klarer Verantwortlichkeit ausgenutzt (OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 21.10.2022 – 7 U 140/22, VersR 2023, 243). Der Provokateur sucht sich ein Fahrzeug aus, das in derselben Fahrspur folgt, fährt langsamer und tritt dann plötzlich – wenn kein unbeteiligter Zeuge in der Nähe ist – auf die Bremse, so dass der andere auffährt. Auch i.V.m. einem Spurwechsel kann der Auffahrunfall herbeigeführt werden, indem sich der Provokateur vor das andere Fahrzeug setzt und entweder betont langsam fährt oder aber vor einer Ampel [...]
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