Im konkreten Fall steht man immer noch vor dem Problem, in welcher Zahl und Form sich die angeführte „Häufung“ der Indizien ergeben haben muss, um die Annahme einer Unfallmanipulation zu rechtfertigen. Um diese Beurteilung zu ermöglichen, wurde nachfolgend eine Übersicht über die einschlägige Rechtsprechung gefertigt. Um die oft umfangreichen Entscheidungen vergleichbar zu machen, wurden dabei die dort jeweils zugrunde gelegten Indizien mit dem Schlagwort gekennzeichnet, wie es in den bereits verwendet wurde, siehe dazu Teile 8.1.8.3 bis 8.1.8.7. Um im Einzelfall einen sicheren Anhaltspunkt zu haben, genügt es also, die sich hieraus ergebenden Indizien in der Reihenfolge zu notieren, wie sie in der vorangegangenen Erläuterung aufgeführt sind, und diese dann mit den wiedergegebenen Urteilen zu vergleichen. Urteile, welche zur Annahme eines gestellten Unfalls gelangen: LG Kaiserslautern, Urt. v. 09.03.1990 – 2 O 87/88, VersR 1990, 1408 Luxuswagen Nachtzeit leere Straße [...]