Auch die Art, wie sich der Fahrzeugschaden des Anspruchstellers darstellt, lässt sich als weiteres Schlüsselindiz ansehen. Von der Zweckrichtung des gestellten Unfalls hergesehen, muss die gesamte Manipulation zu einem Vermögensvorteil beim Anspruchsteller führen. Das lässt sich einmal erreichen, wenn sein Fahrzeug bereits Vorschäden aufweist, also bereits vor dem gestellten Unfall einen weiteren Unfall erlitten hatte, aus dem sich kein Anspruch auf Schadensersatz ergab. Der angeblich beim gestellten Unfall erst eingetretene Schaden wird von der Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeugs ersetzt. Finanziell interessanter ist jedoch die weitere Variante, dass sich nämlich der herbeigeführte Schadensersatzanspruch nicht nur in die Wiederherstellung eines Fahrzeugs, sondern in Bargeld umsetzen lässt. Dieses Ziel lässt sich dadurch erreichen, dass das durch den gestellten Unfall geschädigte Fahrzeug tatsächlich nicht instandgesetzt, sondern der Schaden abstrakt [...]