Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallmanipulation wird sich darauf beziehen, dass Art und Anzahl der vom Versicherer aufgeführten Indiztatsachen für eine Überzeugungsbildung nicht ausreiche. Dies wird in erster Linie Erfolg versprechend sein, wenn die Schlüsselindizien nicht vorhanden sind, siehe dazu Teil 8.1.8.3 und 8.1.8.4. Darüber hinaus bleibt zu prüfen, ob es nicht Tatsachen gibt, die die umgekehrte Wirkung haben, also die Unfallmanipulation ausschließen oder zumindest unwahrscheinlich machen. Als ausgesprochenes Gegenindiz ist der Umstand angeführt worden, dass beim Unfall der Schädiger oder der Anspruchsteller eine Körperverletzung erlitten haben. Daraus wird offensichtlich, dass der Zusammenstoß der Fahrzeuge ungewollt war, da nach der Lebenserfahrung kaum ein Beteiligter es riskiert, wegen eines vergleichsweise geringen wirtschaftlichen Vorteils eine ggf. schwere Verletzung oder gar den Tod zu erleiden. Die Rechtsprechung ist dieser Argumentation nicht [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen