- Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Vergütungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen?
- Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag
- Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO
- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung
- Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung
- Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen?
- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen
- Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt
- Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid
- Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft
- Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung
- Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren
- Schreiben an den Rechtsschutzversicherer
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG
- Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist
- Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten
- Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG
- Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung
An das Amtsgericht ... ... (Anschrift) Geschäftszeichen: ... Kanzleiaktenzeichen: ... In der Bußgeldsache gegen ... lege ich gegen den Verwerfungsbeschluss vom ... sofortige Beschwerde ein. Ich stelle den weiteren Antrag, die Vollziehung des Bußgeldbescheids vom ... des Landkreises ... zum Geschäftszeichen ... auszusetzen. Begründung: Der Landkreis ... erließ den im Antrag angegebenen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid hat der Unterzeichner auftragsgemäß fristgerecht Einspruch eingelegt. Streit besteht, ob der Einspruch wirksam zurückgenommen wurde. Irrigerweise hat das Amtsgericht eine Einspruchsrücknahme angenommen, obwohl diese nicht wirksam erfolgt war. … [ist auszuführen] Damit ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen, das Verfahren fortzusetzen und in der Sache zu entscheiden. Da bei einer fehlerhaft angenommenen Einspruchsrücknahme der Einspruch weiterhin wirksam ist, bleibt die Vollstreckbarkeit des angegriffenen [...]
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