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Ja Nein Ist eine Ermächtigungsnorm vorhanden (Ländergesetze)? Beachte: Allgemeine Verkehrsüberwachung ist begrifflich zu trennen von Verfolgung und von unaufschiebbaren Maßnahmen i.S.d. Ordnungsrechts. War die Verwaltung auch bei Einschaltung Privater noch „Herrin“ des Verfahrens? Insbesondere: Befand sich ein gemeindlicher Vollzugsbeamter in unmittelbarer Nähe des Messorts und nahm seine Aufsichtspflicht über den Privaten wahr? Liegt ein Fall der Bestellung eines auf AÜG-Basis eingesetzten privaten „Messbediensteten“/ernannten „Hilfspolizisten“ vor? War die Durchführung der eigentlichen Messung ordnungsgemäß? Insbesondere: Besaß der private Mitarbeiter die erforderlichen technischen Kenntnisse zur Bedienung des Geräts? Lag pflichtgemäßes Ermessen bei Auswahl des Einsatzorts und Art der Durchführung (folgt aus § 47 OWiG; Gegenstück fiskalisches Interesse; bei Verstoß auf Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot plädieren, zumindest in Hoffnung auf [...]
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