- Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Vergütungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen?
- Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag
- Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO
- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung
- Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung
- Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen?
- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen
- Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt
- Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid
- Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft
- Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung
- Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren
- Schreiben an den Rechtsschutzversicherer
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG
- Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist
- Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten
- Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG
- Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung
An die Bußgeldstelle ... (Anschrift) Az.: ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... zeige ich, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, Herrn ... im anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verteidigen. Namens und in Vollmacht des Betroffenen erhebe ich gegen den Bußgeldbescheid vom ..., diesem am ... zugestellt, Einspruch und rege bereits jetzt an, das Verfahren nach § 47 Abs. 1 OWiG einzustellen. Zur Begründung führe ich aus, dass der Bußgeldbescheid wegen formaler Mängel unwirksam und nicht geeignet ist, rechtliche Wirkung herbeizuführen. Das Verfahren ist daher einzustellen. Dem Betroffenen wird zur Last gelegt, um 1.10 Uhr nachts in ... auf einer auch um diese Zeit noch belebten Hauptverkehrsstraße die Ampelanlage an der Kreuzung ... bei Rotlicht passiert zu haben. Richtigerweise sind zwei Verkehrsampeln im Abstand von ca. 100 m, nämlich an der ... Kreuzung und an der ... Kreuzung vorhanden. Der Mandant ist von ... gekommen und zwischen diesen [...]
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