- Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Vergütungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen?
- Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag
- Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO
- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung
- Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung
- Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen?
- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen
- Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt
- Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid
- Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft
- Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung
- Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren
- Schreiben an den Rechtsschutzversicherer
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG
- Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist
- Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten
- Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG
- Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung
An das Amtsgericht ... ... (Anschrift) In der Ordnungswidrigkeitensache gegen ... Az.: ... wegen: Verkehrsordnungswidrigkeit zeige ich, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, Herrn ... im anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verteidigen. Namens und in Vollmacht des Betroffenen erhebe ich gegen den Bußgeldbescheid vom ..., diesem am ... zugestellt, Einspruch und rege an, das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen und die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen. Zur Begründung führe ich aus, dass der Tatnachweis nicht ansatzweise geführt ist. Das Verfahren ist daher wie beantragt einzustellen. Der Betroffene soll am ... um ... in ... der ...-Str. einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben. Laut Aktenvermerk des Sachbearbeiters ... vom ... geht er „aufgrund der Gesamtumstände“ davon aus, dass der Betroffene als Halter des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ... auch der Fahrer [...]
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