- Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Vergütungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen?
- Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag
- Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO
- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung
- Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung
- Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen?
- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen
- Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt
- Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid
- Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft
- Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung
- Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren
- Schreiben an den Rechtsschutzversicherer
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG
- Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist
- Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten
- Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG
- Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung
An das Amtsgericht ... ... (Anschrift) In der Ordnungswidrigkeitensache gegen ... Az.: ... wegen: Verkehrsordnungswidrigkeit lege ich namens und in Vollmacht des Betroffenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts/der Staatsanwaltschaft/der Landesjustizkasse vom ..., bei mir eingegangen am ..., Erinnerung ein und beantrage, die entstandenen Sachverständigenkosten i.H.v. ... € gem. § 21 Abs. 1 GKG niederzuschlagen. Begründung: Die Kosten sind niederzuschlagen, da sie durch unrichtige Sachbehandlung des Gerichts entstanden sind. Das Gericht hat zur Hauptverhandlung den Sachverständigen N.N. zur Erstattung eines mündlichen Sachverständigengutachtens über die Frage der Identität des Betroffenen mit der Person auf dem Frontfoto geladen. Hierzu hatte der Betroffene aber keinerlei Anlass geboten. Er hatte zuvor lediglich Zweifel über die Identität geäußert, weil das in der Akte befindliche Frontfoto eher unscharf war, das Gericht allerdings trotz Antrags des [...]
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