- Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Vergütungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen?
- Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag
- Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO
- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung
- Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung
- Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen?
- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen
- Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt
- Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid
- Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft
- Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung
- Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren
- Schreiben an den Rechtsschutzversicherer
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG
- Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist
- Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten
- Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG
- Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung
An die Bußgeldstelle ... (Anschrift) In der Bußgeldsache gegen ... wegen ... zeige ich an, Herrn/Frau ... in der anhängigen Ordnungswidrigkeitensache zu vertreten/verteidigen. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich anwaltlich. Namens und im Auftrag meines Mandanten lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom ..., zugestellt am ..., Einspruch ein und beantrage Akteneinsicht. Umgehende Rückgabe versichere ich anwaltlich. Ich beantrage weiterhin eine Stellungnahmefrist gem. § 69 Abs. 2 Satz 3 OWiG von vier Wochen ab Erhalt der Akte. Hinsichtlich des Akteninhalts darf ich um Aktenvollständigkeit bitten, insbesondere sollten die unten angeführten Unterlagen enthalten sein. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des EGMR die Ermittlungsbehörde i.S.d. Waffengleichheit dem Betroffenen alle ihr zugänglichen Beweismittel zur Verfügung stellen muss (EGMR, Beschl. v. 24.06.2003 – Dowsett –, Nr. 39482/93, Rdnr. 41 ff.; EGMR, Beschl. v. 23.06.1993 [...]
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