- Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Vergütungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen?
- Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag
- Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO
- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung
- Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung
- Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen?
- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen
- Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt
- Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid
- Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft
- Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung
- Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren
- Schreiben an den Rechtsschutzversicherer
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG
- Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist
- Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten
- Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG
- Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung
An die ... Versicherungs AG ... (Anschrift) Vorab per Fax ... Datum Bußgeldsache gegen ... Schadennummer: ... Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir unter dem ... Ihre Abrechnung zukommen lassen und hierbei sämtliche entstandenen Gebühren um 30 % gekürzt. Dies begründen Sie mit der im Fall erfolgten „übersichtlichen Korrespondenz“, dem „insgesamt geringen Bußgeld“ und der kurzen Dauer der Hauptverhandlung. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass es vorliegend um einen qualifizierten Rotlichtverstoß ging, der mit zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bewehrt ist. Bereits diese Sanktion rechtfertigt mindestens den Ansatz einer Mittelgebühr (OLG Oldenburg, AnwBl 1976, 255; LG Kiel, zfs 2007, 106; LG Limburg, JurBüro 1986, 232; AG Erding, Beschl. v. 06.06.2008 – 003 OWi 18 Js 21740/07; AG Fürstenwalde, Beschl. v. 24.10.2006 – 3 OWi 281 Js – Owi 13626/06 (279/06), JurBüro 2007, 418; AG Rheinsberg, zfs 1992, 423), zumal der Mandant beruflich [...]
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