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An die ... Versicherungs AG ... (Anschrift) Vorab per Fax ... Datum Bußgeldsache gegen ... Schadennummer: ... Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir unter dem ... Ihre Abrechnung zukommen lassen und hierbei sämtliche entstandenen Gebühren um 30 % gekürzt. Dies begründen Sie mit der im Fall erfolgten „übersichtlichen Korrespondenz“, dem „insgesamt geringen Bußgeld“ und der kurzen Dauer der Hauptverhandlung. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass es vorliegend um einen qualifizierten Rotlichtverstoß ging, der mit zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bewehrt ist. Bereits diese Sanktion rechtfertigt mindestens den Ansatz einer Mittelgebühr (OLG Oldenburg, AnwBl 1976, 255; LG Kiel, zfs 2007, 106; LG Limburg, JurBüro 1986, 232; AG Erding, Beschl. v. 06.06.2008 – 003 OWi 18 Js 21740/07; AG Fürstenwalde, Beschl. v. 24.10.2006 – 3 OWi 281 Js – Owi 13626/06 (279/06), JurBüro 2007, 418; AG Rheinsberg, zfs 1992, 423), zumal der Mandant beruflich [...]
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