- Informationsblatt für meine Mandanten zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Vergütungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte kommunale Geschwindigkeitsüberwachungsvereinbarung
- Checkliste: Korrekte private Geschwindigkeitsmessungen?
- Checkliste: Verwertbarkeit eines Messergebnisses einer Geschwindigkeitsübertretung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsantrag
- Sofortige Beschwerde gem. § 206a Abs. 2 StPO
- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
- Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Rechtsmitteleinlegung
- Mitteilung an Mandanten nach Verurteilung in Hauptverhandlung
- Checkliste: Können Sie diese Verfahrensrügen geltend machen?
- Rechtsbeschwerde bei anwesendem Betroffenen
- Rechtsbeschwerde bei abwesendem Betroffenen
- Ankündigung, dass Zeuge nicht im Termin erscheinen wird, weil als Bruder aussageverweigerungsberechtigt
- Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid
- Antrag an das Gericht wegen Vollstreckungseinstellung aufgrund von entgegenstehender Rechtskraft
- Checkliste: Überprüfung der Verfolgungsverjährung
- Tätigkeitsübersicht in OWi-Verfahren
- Schreiben an den Rechtsschutzversicherer
- Antrag auf vollständige Akteneinsicht
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG
- Übersicht: Beweisaufnahme und Beweisantrag im OWi-Verfahren
- Beschwerde gegen den Beschluss, der den Verlegungsantrag des Verteidigers zurückweist
- Erinnerung gegen Kostenansatz bei Sachverständigenkosten
- Schriftsatz an das Amtsgericht nebst Anregung der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG
- Schriftsatz an die Bußgeldbehörde zur Einstellung der Vollstreckung
An das Amtsgericht ... ... (Anschrift) Az.: ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... lege ich gegen das am ... in Abwesenheit des Betroffenen verkündete, diesem am ... zugestellte Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde ein und beantrage, mir Akteneinsicht nach Absetzung des Hauptverhandlungsprotokolls für drei Werktage in meiner Kanzlei zu gewähren. Ich bitte um unverzügliche Veranlassung und darf bereits jetzt an die Frist des § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 StPO erinnern. Ich rüge bereits jetzt die Verletzung materiellen Rechts. [...]
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