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Vorfragen: Vorschuss?/ Zustellung?

(Verf/148)
Autor: Brückel

Ist ein vorheriger Schlichtungsversuch erforderlich?

Grds. ist bei Anforderung des Kostenvorschusses auf die Pflicht zum Nachweis des erfolglosen Schlichtungsverfahrens nach §§ 1025 ff ZPO als Zulässigkeitsvoraussetzung hinzuweisen (§ 15a EGZPO). Dies gilt nach den Ausführungsgesetzen aber nicht bei Verfahren in Familiensachen (z.B. § 10 II Nr.2 GüSchlG-NRW).

Ist zuerst ein Vorschuss zu zahlen?  

-Ist nur mit Vorschuss zuzustellen?

-Ehe(Verbund) und Streitverfahren

-Isolierte FG-Verfahren

-Wenn ein danach erforderlicher Vorschuss nicht vorliegt:

-Wie verfährt das Gericht?/ VKH/PKH-Fälle

-Rechtsbehelfe gegen eine Vorschuss-Anforderung:

-In Ehe-/ Streit-/ ZPO-Verfahren

-In FG-Verfahren

-Wenn ein überhöhter Vorschuss gezahlt wurde

Voraussetzung jeder wirksamen Zustellung:

Das Gericht muss den Willen haben, die Zustellung an einen bestimmten Adressaten zu bewirken, BGH DRsp 2017/10232.

Verfahren bei Zustellung durch das Gericht (§§ 166 ff ZPO >Text, i.V.m. § 113 I 2 FamFG):

-Alternativen:

Zustellen kann auch der Anwalt durch Übermittlung an den anderen Anwalt (§ 195 ZPO >Text); dies gilt auch für eine Erweiterung der Klage, OLG Hamburg DRsp 2004/16231 = FamRZ 2003,1198. Eine Mitwirkungspflicht besteht nicht, BGH DRsp 2018/2815 = NJW 2015,3672 = FamRZ 2016,222 /2. Im Parteibetrieb kann durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden (§§ 191 ff ZPO >Text), vgl. OLG Stuttgart DRsp 2021/3808.

-Von der Klage ist eine beglaubigte Abschrift zuzustellen, BGH FamRZ 2016,535 /1 LS =

NJW 2016,1517.

-Was ist nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu beachten?

-Bei rechtlicher Betreuung: Dann gilt § 170a ZPO (Text).

-Zustellungsarten:

-Übergabe/ Ersatzzustellung  (>Einschreiben)

-Elektronische Zustellung  

-Empfangsbekenntnis  (>Elektronisches EB)  

-Öffentliche Zustellung

-Ins Ausland

-Per WhatsApp: Unwirksam, OLG Frnkfurt FamRZ 2022,219.

-Heilung bei Mängeln

-Zustellungs-Urkunden (Menü)

-In FG-Verfahren

Besondere Fristwahrung ("demnächst")?  >Dazu.