(>Verfahren / >Befreiung vom Verbot / >Adoption) (>§ 1307 ff im Kontext) (Mitteilung an die Verwaltungsbehörde: >Nach 1.9.2009/ >Früher) 3. Antrag / 4. Folgen einer Aufhebung 1. Besteht ein Eheverbot? a. Gesetzeslage: (a) Bei Verwandtschaft: "Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen ... Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist" (§ 1307 BGB). (b) Bei Adoption: "Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist" (§ 1308 I 1 BGB). b. Bedeutung: (a) Bei echter Verwandtschaft: Eine Heirat ist absolut verboten, wenn zwischen den Verlobten Verwandtschaft in gerader Linie besteht oder es sich um zumindest halbbürtige Geschwister handelt, selbst wenn diese Verwandtschaft infolge Adoption nach § 1755 BGB (Text) erloschen ist (§ 1307 BGB). Das [...]