Nur für Altverfahren (dazu)
(>Neues Recht: die §§ 606 bis 661 ZPO sind aufgehoben, Art.29 Nr.15 FGG-RG)
Wer ist zuständig?
-Örtlich: § 642 ZPO gilt (dazu); ggf. Zentralgerichte (§ 660 ZPO).
-Funktionell: Rechtspfleger (§ 20 Nr.10a RPflG), außer dann im streitigen Verfahren (dazu).
Sind hier Eilanträge möglich?
Eine einstweilige Anordnung ist hier nicht zulässig (dazu), aber ggf. eine einstweilige Verfügung (dazu), Zöller[26.] 644 ZPO R.4.
Wie läuft das Verfahren ab?
-Prüfung des Antrags:
-Allgemeine Voraussetzungen für dieses Verfahren (Statthaftigkeit)
-Antragseinreichung/ -formalien (>Rücknahme?)
-Verfahren bei der Prüfung des Antrags
-Prüfung etwaiger Einwendungen:
-Aus anderen Gründen unbeachtlich?
-Entscheidung:
-Bei beachtlichen Einwendungen
-Nach Festsetzung:
Gebühren von: (>Streitwert?)