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(Ausland / Hauptmenü ) (>Sonstiges) 1. Grundsatz: Im Eherecht gilt eine versteckte Rückverweisung (dazu) auf deutsches Recht, wenn beide Parteien hier wohnen (dazu), vgl. Rahm/ Künkel VIII R.80. 2. Hilfsweise: Norwegisches Eherecht: a. Rechtsgrundlage: Gesetz Nr.47 vom 4.7.1991 über die Ehe (EheG). Zur Eheschließung vgl. Eeg FamRZ 2018,1397. b. Auflösung der Ehe: Die Ehe kann nach §§ 19, 24 EheG aufgelöst werden, wenn sie im Widerspruch zu §§ 3 oder 4 EheG eingegangen wurde (Verwandtschaft oder Doppelehe). c. Norwegisches Scheidungsrecht: (a) Grundsatz: § 19 EheG sieht die folgenden Arten der Scheidung vor. (b) Scheidung nach Trennung von Tisch und Bett: (ba) Voraussetzungen: (baa) Gesetzeslage: "Ein Ehegatte, der findet, dass er das eheliche Zusammenleben nicht fortsetzen kann, kann die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft verlangen" (§ 20 I EheG). (bab) Verfahren: Die Aufhebung der Gemeinschaft kann vom Fylkesmann oder vom Gericht bewilligt werden (§ 27 [...]
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