Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Grundlagen: a. Europarecht: Das neue Verfahren beruht auf der EG-VO 1896/2006 vom 12.12.2006, in Kraft ab 12.12.2008. Die VO ist in den Mitgliedsstaaten (dazu) unmittelbar anwendbar außer in Dänemark. b. Deutsches Recht: Grundlage ist BT-Drs.16/8839 mit den Ergänzungen aus BT-Drs.16/9639. Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung wurde sodann veröffentlicht in BGBl.2008 I 2122. Die auf das Mahnverfahren bezogenen Teile des Gesetzes treten zum 12.12.2008 in Kraft. Sie sind insbesondere in §§ 1087 (Text) bis 1096 ZPO enthalten. c. Literatur: Vollkommer/ Huber NJW 2009,1105. 2. Übersicht: a. Verhältnis zu §§ 688 ff ZPO (Text): Das europäische Mahnverfahren kommt in grenzüberschreitenden Fällen neben dem deutschen in Betracht (§ 688 IV ZPO >Text). Wenn der Antragsteller in der BRD keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wird ihm auch das deutsche Mahnverfahren eröffnet, für welches das AG Wedding in Berlin [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen