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1. IPR: Rück- oder Weiterverweisungen sind hier nicht vorgesehen. Eine Verweisung auf monegassisches Eherecht wird angenommen. 2. Recht der Eheauflösung: a. Rechtsgrundlage: Code civil vom 21.12.1880 (cc). b. Scheidung oder Trennung? (a) Bedeutung der Scheidung: (aa) Für die Ehe: Sie löst das Band der Ehe auf (Art.206.19 S.1 cc). (ab) Sonstiges: Bezüglich der Güter wirkt sie inter partes auf den Tag des Antrags zurück (Art.206.19 S.2 cc). Weitere Folgen ergeben sich aus Art.206.20 ff cc. (b) Bedeutung der Trennung: (aa) Für die Ehe: Die Ehe bleibt bestehen, insbesondere die Pflicht zu Treue, Hilfeleistung und Beistand (Art.206.29 III cc). (ab) Sonstiges: Die Pflicht zum Zusammenleben entfällt (Art.206.29 I cc). Gütertrennung setzt ein (Art.206.31 cc). (c) Verfahrensfragen: (ca) Wenn Scheidung beantragt ist: Der Antragsteller kann zum Trennungsantrag übergehen (Art.206.4 cc). Der Antragsgegner kann widerklagend Scheidung oder Trennung beantragen (Art.206.5 cc). (cb) Wenn [...]
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