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1. Grundlagen: a. Europarecht: Das neue Verfahren beruht auf der EG-VO 861/2007 für "geringfügige Forderungen" vom 11.7.2007, in Kraft ab 1.8.2007. Die VO ist in den Mitgliedsstaaten (dazu) unmittelbar anwendbar außer in Dänemark (Art.2 III EG-VO 861/2007). b. Deutsches Recht: Grundlage ist BT-Drs.16/8839 mit den Ergänzungen aus BT-Drs.16/9639. Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung wurde sodann veröffentlicht in BGBl.2008 I 2122. Die auf das Bagatellverfahren bezogenen Teile des Gesetzes treten zum 1.1.2009 in Kraft. Sie sind insbesondere in §§ 1097 (Text) bis 1109 ZPO enthalten. c. Literatur: Vollkommer/ Huber NJW 2009,1107. 2. Übersicht: a. Verhältnis zu anderen Verfahren: Der Kläger kann zwischen diesem und einem deutschen Zivilverfahren wählen. b. Gegenstände: (a) Grundsätze: Grenzüberschreitende Forderungen bis 2.000 € (Art.2 I 1 EG-VO 861/2007). (b) Familiensachen? Eheliche Güterstände und [...]
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