- Nebeneinander von Verschuldens- und Gefährdungshaftung
- Unterschiedliche Haftungsgruppen
- Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Betrieb und Zurechnungszusammenhang
- Ausschluss der Betriebsgefahr zwischen Kraftfahrzeughaltern
- Ausschluss der Betriebsgefahr im Verhältnis zwischen Kraftfahrzeughaltern und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern
- Verschulden im Verkehrsrecht
- Kraftfahrzeughalter
- Fahrer
- Versicherer
- Haftungsbeteiligung des Insassen
- Haftungsbeteiligung des Radfahrers
- Haftungsbeteiligung des Fußgängers
- Haftungsbeteiligung von Verkehrsteilnehmern mit anderen Fortbewegungsmitteln
- Haftungsbeteiligung bei mehr als zwei Beteiligten
- Haftungsquoten bei Unfällen mit Kindern
- Serienunfall
- Fußgängerunfall
- Prüfungsreihenfolge bei der Ermittlung der Haftungsverteilung
- Hamburger Quotentabelle
Der im Pflichtversicherungsgesetz begründete Direktanspruch des Geschädigten gegenüber dem Versicherer (vgl. § 115 Abs. 1 VVG) ändert die Rechtsnatur des Versicherungsvertrags als Haftpflichtversicherung nicht. Der Pflichtversicherer hat für Ansprüche einzutreten, die der Geschädigte gegenüber Halter und Fahrer des schädigenden Kraftfahrzeugs hat. Inhaltlich ist also die Haftung des Versicherers identisch mit der bereits behandelten (siehe dazu Teil 8.1.1.8 und Teil 8.1.1.9). Hierauf erstreckt sich der [...]
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