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Die vorstehend behandelten Schwierigkeiten und unterschiedlichen Bewertungsergebnisse haben zu Versuchen geführt, für gleichartige Unfallsituationen gleichartige Haftungsverteilungen durch Vereinheitlichung der Bewertungsmaßstäbe zu erhalten. Hierbei hat in der Praxis die sog. Hamburger Quotentabelle Bedeutung erlangt. Allerdings ist die Verwendbarkeit einer Quotentabelle als solche umstritten; sie wird auch bisher nur durch die Hamburger Gerichte angewendet. Beim Verkehrsgerichtstag 1985 hat die Mehrheit des damit befassten Arbeitskreises die Verwendung von Haftungstabellen abgelehnt, weil die Gefahr einer zu schematischen Anwendung besteht, die dem Einzelfall nicht gerecht wird und dem Geschädigten deshalb Nachteile bringt. Es wird daher davon abgesehen, die Hamburger Quotentabelle im Einzelnen darzustellen, zumal sie nur regionale Bedeutung hat. Nachzulesen ist die Tabelle unter www.verkehrslexikon.de/Texte/QuotenTabelleHH.php. Für Schleswig-Holstein kann auf die [...]
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