- Nebeneinander von Verschuldens- und Gefährdungshaftung
- Unterschiedliche Haftungsgruppen
- Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Betrieb und Zurechnungszusammenhang
- Ausschluss der Betriebsgefahr zwischen Kraftfahrzeughaltern
- Ausschluss der Betriebsgefahr im Verhältnis zwischen Kraftfahrzeughaltern und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern
- Verschulden im Verkehrsrecht
- Kraftfahrzeughalter
- Fahrer
- Versicherer
- Haftungsbeteiligung des Insassen
- Haftungsbeteiligung des Radfahrers
- Haftungsbeteiligung des Fußgängers
- Haftungsbeteiligung von Verkehrsteilnehmern mit anderen Fortbewegungsmitteln
- Haftungsbeteiligung bei mehr als zwei Beteiligten
- Haftungsquoten bei Unfällen mit Kindern
- Serienunfall
- Fußgängerunfall
- Prüfungsreihenfolge bei der Ermittlung der Haftungsverteilung
- Hamburger Quotentabelle
Fußgänger gehören zu den Verkehrsteilnehmern, die einen vorrangigen Schutz des StVG genießen (vgl. auch § 25 StVO). Die Gefährdungshaftung der Kraftfahrzeughalter ist ihnen gegenüber ausgeschlossen, wenn: höhere Gewalt vorliegt oder die Betriebsgefahr wegen eines alleinigen, groben Verkehrsverstoßes des Fußgängers zurücktritt. Im Vordergrund steht der Fußgänger als Anspruchsteller. Seine Mithaftung kann sich nur über §§ 823, 254 BGB ergeben; irgendeine Betriebsgefahr muss er sich auf seinen Schaden unter keinem denkbaren Gesichtspunkt anrechnen lassen, da diese ausschließlich an die Eigenschaft des Halters eines Kraftfahrzeugs knüpft (siehe dazu Teil 8.1.1.8). Wenn ein Verschulden am Zustandekommen des Unfalls ihn allein trifft, bleibt dem Fußgänger immer noch ein quotenmäßig begrenzter Schadensersatzanspruch gegenüber dem Halter des beteiligten Kraftfahrzeugs. Kann dem anspruchstellenden Fußgänger kein Verschulden am Zustandekommen des Unfalls nachgewiesen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login