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Ort, Datum An Name Adresse – per Einschreiben / Rückschein – Da der Mieter für den fristgerechten Zugang der Widerspruchserklärung beweispflichtig ist, sollte der Zugangsnachweis mindestens durch Wahl einer entsprechenden Versendungsform – hier Einschreiben/Rückschein – gesichert werden. Noch sicherer ist der Zugangsnachweis bei Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher gem. § 132 Abs. 1 BGB. Mietverhältnis ... ./. ... Hier: Widerspruch gegen Ihre Kündigung Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen. Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist [...]
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