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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 3 ZPO Ort, Datum An das Amtsgericht ... Zuständig ist nach § 937 Abs. 1 das Gericht der Hauptsache für den Räumungsanspruch. Befindet sich das Verfahren in der Berufungsinstanz, ist das Berufungsgericht auch für die Räumungsanordnung zuständig, § 943 Abs. 1. Antrag In Sachen – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: gegen – Antragsgegner – wegen Räumung Gegenstandswert: ... € Der Antragsteller beantragt, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 3 ZPO aufzugeben, 1. die ...-Zimmer-Wohnung (Nr. ...) nebst (beispielhaft) 1 Bad mit Einrichtung, 1 Küchenecke, 1 Balkon, 1 Keller (Nr. ...) sowie 1 Abstellplatz (Nr. ...) im Anwesen ... in ... zu räumen und mit sämtlichen Schlüsseln an den Antragsteller herauszugeben; I. Sachverhalt Der Antragssteller vermietete an den Antragsgegner am ... die im Eigentum des Antragstellers stehende, im Antrag näher [...]
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