- Ordentliche Vermieterkündigung nach § 573 BGB
- Kündigung einer Einliegerwohnung (§ 573a BGB)
- Teilkündigung eines Nebenraums/Grundstücksteils nach § 573b Abs. 1 BGB
- Kündigungswiderspruch mit Fortsetzungsverlangen nach § 574 Abs. 1 BGB
- Einigungsbestätigung nach Kündigungswiderspruch nebst Fortsetzungsverlangen des Mieters
- Wiederholtes Fortsetzungsbegehren nach § 574c BGB
- Verlängerungsbegehren bei befristetem Mietvertrag nach § 575 Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
- (Wohnraum-) Kündigung im Prozess
- Fortsetzungswiderspruch (§ 545 BGB)
- Erklärung des Familienangehörigen über den Nichteintritt ins Mietverhältnis nach § 563 Abs. 3 BGB
- Ordentliche Kündigung eines unbefristeten Gewerberaummietvertrags
- Ordentliche Kündigung eines befristeten Gewerberaummietvertrags mit Verlängerungsklausel
- Gewerberaummietverhältnis: Zusatz Änderungskündigung
- Räumungsklage
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 2 ZPO
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 3 ZPO
- Antrag auf Sicherungsanordnung gem. § 283a ZPO
- Mietaufhebungsvertrag
Ort, Datum Mieter Vermieter Mietverhältnis über die Wohnung ... Anrede, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich nach dem Tod meiner Frau/meiner Lebenspartnerin/meines Mannes/meines Lebenspartners/Ihres Mieters Auch Personen, die weder Ehe- oder Lebenspartner sind, noch zur Familie des Verstorbenen gehören, sind eintrittsberechtigt. Dies gilt jedoch nur, sofern sie mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führten. Damit sind in erster Linie nichteheliche Lebensgemeinschaften erfasst, bei denen das Eintrittsrecht lange strittig war. ... nicht in das mit Ihnen gemäß Mietvertrag vom ... bestehende Mietverhältnis über die o.a. Wohnung eintrete (vgl. § 563 Abs. 3 BGB). Ich wäre zwar nach § 563 Abs. 1 BGB berechtigt, das mit Ihnen bestehende Wohnraummietverhältnis fortzusetzen, da ich mit dem Erblasser in der vorgenannten Wohnung einen gemeinsamen Hausstand geführt habe. Von diesem Recht möchte ich jedoch aus persönlichen Gründen keinen Gebrauch [...]
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