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Ort, Datum Mieter Vermieter Mietverhältnis über die Wohnung ... Anrede, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich nach dem Tod meiner Frau/meiner Lebenspartnerin/meines Mannes/meines Lebenspartners/Ihres Mieters Auch Personen, die weder Ehe- oder Lebenspartner sind, noch zur Familie des Verstorbenen gehören, sind eintrittsberechtigt. Dies gilt jedoch nur, sofern sie mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führten. Damit sind in erster Linie nichteheliche Lebensgemeinschaften erfasst, bei denen das Eintrittsrecht lange strittig war. ... nicht in das mit Ihnen gemäß Mietvertrag vom ... bestehende Mietverhältnis über die o.a. Wohnung eintrete (vgl. § 563 Abs. 3 BGB). Ich wäre zwar nach § 563 Abs. 1 BGB berechtigt, das mit Ihnen bestehende Wohnraummietverhältnis fortzusetzen, da ich mit dem Erblasser in der vorgenannten Wohnung einen gemeinsamen Hausstand geführt habe. Von diesem Recht möchte ich jedoch aus persönlichen Gründen keinen Gebrauch [...]
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