- Ordentliche Vermieterkündigung nach § 573 BGB
- Kündigung einer Einliegerwohnung (§ 573a BGB)
- Teilkündigung eines Nebenraums/Grundstücksteils nach § 573b Abs. 1 BGB
- Kündigungswiderspruch mit Fortsetzungsverlangen nach § 574 Abs. 1 BGB
- Einigungsbestätigung nach Kündigungswiderspruch nebst Fortsetzungsverlangen des Mieters
- Wiederholtes Fortsetzungsbegehren nach § 574c BGB
- Verlängerungsbegehren bei befristetem Mietvertrag nach § 575 Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
- (Wohnraum-) Kündigung im Prozess
- Fortsetzungswiderspruch (§ 545 BGB)
- Erklärung des Familienangehörigen über den Nichteintritt ins Mietverhältnis nach § 563 Abs. 3 BGB
- Ordentliche Kündigung eines unbefristeten Gewerberaummietvertrags
- Ordentliche Kündigung eines befristeten Gewerberaummietvertrags mit Verlängerungsklausel
- Gewerberaummietverhältnis: Zusatz Änderungskündigung
- Räumungsklage
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 2 ZPO
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 3 ZPO
- Antrag auf Sicherungsanordnung gem. § 283a ZPO
- Mietaufhebungsvertrag
Ort, Datum Mieter Vermieter Fristlose Kündigung des zwischen uns bestehenden Mietverhältnisses Anrede, mit Schreiben vom ... hatte ich Sie zum wiederholten Male auf folgende Missstände aufmerksam gemacht, aufgrund derer ich das von Ihnen angemietete Mietobjekt ... nicht (mehr) uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen kann: Beispiele: - wiederholter Heizungsausfall - Auftreten von Ungeziefer - dauernde Lärmbelästigung - erhebliche Geruchsbelästigungen - bordellartige Zustände im Haus - dauernde Behinderung der Ein-/Ausfahrt des Kfz-Einstellplatzes Ich hatte Ihnen dort gleichzeitig eine angemessene Frist bis ... gesetzt, um diese Missstände dauerhaft und endgültig zu beseitigen. Vorherige Abmahnung bzw. Fristsetzung erforderlich gem. § 543 Abs. 3 BGB, vgl. auch BGH v. 18.04.2007 – VIII ZR 182/06. Die Frist ist ergebnislos verstrichen. Damit liegen die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. Ich kündige daher hiermit den mit Ihnen bestehenden [...]
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