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Ort, Datum Mieter Vermieter Fristlose Kündigung des zwischen uns bestehenden Mietverhältnisses Anrede, mit Schreiben vom ... hatte ich Sie zum wiederholten Male auf folgende Missstände aufmerksam gemacht, aufgrund derer ich das von Ihnen angemietete Mietobjekt ... nicht (mehr) uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen kann: Beispiele: - wiederholter Heizungsausfall - Auftreten von Ungeziefer - dauernde Lärmbelästigung - erhebliche Geruchsbelästigungen - bordellartige Zustände im Haus - dauernde Behinderung der Ein-/Ausfahrt des Kfz-Einstellplatzes Ich hatte Ihnen dort gleichzeitig eine angemessene Frist bis ... gesetzt, um diese Missstände dauerhaft und endgültig zu beseitigen. Vorherige Abmahnung bzw. Fristsetzung erforderlich gem. § 543 Abs. 3 BGB, vgl. auch BGH v. 18.04.2007 – VIII ZR 182/06. Die Frist ist ergebnislos verstrichen. Damit liegen die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. Ich kündige daher hiermit den mit Ihnen bestehenden [...]
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