- Ordentliche Vermieterkündigung nach § 573 BGB
- Kündigung einer Einliegerwohnung (§ 573a BGB)
- Teilkündigung eines Nebenraums/Grundstücksteils nach § 573b Abs. 1 BGB
- Kündigungswiderspruch mit Fortsetzungsverlangen nach § 574 Abs. 1 BGB
- Einigungsbestätigung nach Kündigungswiderspruch nebst Fortsetzungsverlangen des Mieters
- Wiederholtes Fortsetzungsbegehren nach § 574c BGB
- Verlängerungsbegehren bei befristetem Mietvertrag nach § 575 Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
- (Wohnraum-) Kündigung im Prozess
- Fortsetzungswiderspruch (§ 545 BGB)
- Erklärung des Familienangehörigen über den Nichteintritt ins Mietverhältnis nach § 563 Abs. 3 BGB
- Ordentliche Kündigung eines unbefristeten Gewerberaummietvertrags
- Ordentliche Kündigung eines befristeten Gewerberaummietvertrags mit Verlängerungsklausel
- Gewerberaummietverhältnis: Zusatz Änderungskündigung
- Räumungsklage
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 2 ZPO
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 3 ZPO
- Antrag auf Sicherungsanordnung gem. § 283a ZPO
- Mietaufhebungsvertrag
Ort, Datum An das Amtsgericht ... In Sachen – Kläger – Prozessbevollmächtigte: gegen – Beklagte – wegen Räumung und Forderung erhöht der Kläger die Zahlungsklage Zahlungsklagen verbunden mit Räumungsklagen sind zu überlegen. Ist der Grund für die Nichtzahlung streitig, kann das den an sich entscheidungsreifen Räumungsanspruch, der dann untrennbar ist, verhindern. um ... € und beantragt insoweit nunmehr, – den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger ... € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen – und anzuordnen, dass der Beklagte wegen des Erhöhungsbetrags von ... € Sicherheit zu leisten hat. Über den in der Klage dargelegten Rückstand hinaus hat der Beklagte auch die fällige Miete (Nutzungsentschädigung) für den Monat ... i.H.v. ... € nicht gezahlt. Um diesen Betrag nebst Zinsen erhöht der Kläger die Zahlungsklage. Der Zinsanspruch folgt aus §§ 288 Abs. 1, 286, 280 BGB. Der Antrag auf [...]
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