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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 2 ZPO Ort, Datum An das Amtsgericht Zuständig für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist als Gericht der Hauptsache (§ 937 Abs. 1). Dass ist das für eine Räumungs- oder Herausgabeklage gegen den Antragsgegner zuständige Gericht, nicht das Prozessgericht der Räumungsklage gegen den (Haupt)Mieter. ... Antrag In Sachen – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: gegen – Antragsgegner – wegen Räumung Gegenstandswert: ... € Der Antragsteller beantragt, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO aufzugeben, 1. die ...-Zimmer-Wohnung (Nr. ...) nebst (beispielhaft) 1 Bad mit Einrichtung, 1 Küchenecke, 1 Balkon, 1 Keller (Nr. ...) sowie 1 Abstellplatz (Nr. ...) im Anwesen ... in ... zu räumen und mit sämtlichen Schlüsseln an den Antragsteller herauszugeben; I. Sachverhalt Der Antragsteller vermietete an Herrn ... am ... die im Eigentum des [...]
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