- Ordentliche Vermieterkündigung nach § 573 BGB
- Kündigung einer Einliegerwohnung (§ 573a BGB)
- Teilkündigung eines Nebenraums/Grundstücksteils nach § 573b Abs. 1 BGB
- Kündigungswiderspruch mit Fortsetzungsverlangen nach § 574 Abs. 1 BGB
- Einigungsbestätigung nach Kündigungswiderspruch nebst Fortsetzungsverlangen des Mieters
- Wiederholtes Fortsetzungsbegehren nach § 574c BGB
- Verlängerungsbegehren bei befristetem Mietvertrag nach § 575 Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
- (Wohnraum-) Kündigung im Prozess
- Fortsetzungswiderspruch (§ 545 BGB)
- Erklärung des Familienangehörigen über den Nichteintritt ins Mietverhältnis nach § 563 Abs. 3 BGB
- Ordentliche Kündigung eines unbefristeten Gewerberaummietvertrags
- Ordentliche Kündigung eines befristeten Gewerberaummietvertrags mit Verlängerungsklausel
- Gewerberaummietverhältnis: Zusatz Änderungskündigung
- Räumungsklage
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 2 ZPO
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 3 ZPO
- Antrag auf Sicherungsanordnung gem. § 283a ZPO
- Mietaufhebungsvertrag
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 2 ZPO Ort, Datum An das Amtsgericht Zuständig für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist als Gericht der Hauptsache (§ 937 Abs. 1). Dass ist das für eine Räumungs- oder Herausgabeklage gegen den Antragsgegner zuständige Gericht, nicht das Prozessgericht der Räumungsklage gegen den (Haupt)Mieter. ... Antrag In Sachen – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: gegen – Antragsgegner – wegen Räumung Gegenstandswert: ... € Der Antragsteller beantragt, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO aufzugeben, 1. die ...-Zimmer-Wohnung (Nr. ...) nebst (beispielhaft) 1 Bad mit Einrichtung, 1 Küchenecke, 1 Balkon, 1 Keller (Nr. ...) sowie 1 Abstellplatz (Nr. ...) im Anwesen ... in ... zu räumen und mit sämtlichen Schlüsseln an den Antragsteller herauszugeben; I. Sachverhalt Der Antragsteller vermietete an Herrn ... am ... die im Eigentum des [...]
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