- Ordentliche Vermieterkündigung nach § 573 BGB
- Kündigung einer Einliegerwohnung (§ 573a BGB)
- Teilkündigung eines Nebenraums/Grundstücksteils nach § 573b Abs. 1 BGB
- Kündigungswiderspruch mit Fortsetzungsverlangen nach § 574 Abs. 1 BGB
- Einigungsbestätigung nach Kündigungswiderspruch nebst Fortsetzungsverlangen des Mieters
- Wiederholtes Fortsetzungsbegehren nach § 574c BGB
- Verlängerungsbegehren bei befristetem Mietvertrag nach § 575 Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Mieters wegen Nichtgewährung vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vertragswidrigen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
- (Wohnraum-) Kündigung im Prozess
- Fortsetzungswiderspruch (§ 545 BGB)
- Erklärung des Familienangehörigen über den Nichteintritt ins Mietverhältnis nach § 563 Abs. 3 BGB
- Ordentliche Kündigung eines unbefristeten Gewerberaummietvertrags
- Ordentliche Kündigung eines befristeten Gewerberaummietvertrags mit Verlängerungsklausel
- Gewerberaummietverhältnis: Zusatz Änderungskündigung
- Räumungsklage
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 2 ZPO
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dritten nach § 940a Abs. 3 ZPO
- Antrag auf Sicherungsanordnung gem. § 283a ZPO
- Mietaufhebungsvertrag
Ort, Datum An Name Adresse – Zustellung durch Gerichtsvollzieher – Gerade bei fristgebundenen Erklärungen ist der sichere Nachweis des Zugangs der Erklärung unerlässlich. Der sicherste Weg ist hier die Zustellung des die Erklärung enthaltenden durch den Gerichtsvollzieher gem. § 132 Abs. 1 BGB. Der Zustellungsauftrag ist an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts zu richten. Zur Beschleunigung kann dort auch der zuständige Gerichtsvollzieher erfragt und diesem der Auftrag direkt erteilt werden. Dabei sollte auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen werden. Mietverhältnis ... ./. ... Hier: Widerspruch gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses Üblicherweise ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB schon im Mietvertrag ausgeschlossen worden. Zulässig ist auch, den Widerspruch bereits im Kündigungsschreiben zu erklären; eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Vertragsbeendigung bedarf es dabei nicht (BGH vom 21.04.2010 – [...]
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