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Ort, Datum An Name Adresse – Zustellung durch Gerichtsvollzieher – Gerade bei fristgebundenen Erklärungen ist der sichere Nachweis des Zugangs der Erklärung unerlässlich. Der sicherste Weg ist hier die Zustellung des die Erklärung enthaltenden durch den Gerichtsvollzieher gem. § 132 Abs. 1 BGB. Der Zustellungsauftrag ist an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts zu richten. Zur Beschleunigung kann dort auch der zuständige Gerichtsvollzieher erfragt und diesem der Auftrag direkt erteilt werden. Dabei sollte auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen werden. Mietverhältnis ... ./. ... Hier: Widerspruch gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses Üblicherweise ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB schon im Mietvertrag ausgeschlossen worden. Zulässig ist auch, den Widerspruch bereits im Kündigungsschreiben zu erklären; eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Vertragsbeendigung bedarf es dabei nicht (BGH vom 21.04.2010 – [...]
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